Häufige Fragen

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (des Patienten) ab, sich seinen behandelnden Arzt frei wählen zu können. Der Wahlarzt hat keine Verträge mit der Krankenkasse des betreffenden Patienten.

Sie benötigen für Inanspruchnahme seiner Leistungen weder Überweisung, noch E-Card. Die Leistungen werden direkt an Sie verrechnet.

Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Honorarnote mit allen durchgeführten Leistungen. Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank wird die Honorarnote bei der entsprechenden Krankenkasse zur Refundierung eingereicht.

Je nach Kasse bekommen Sie nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung bis zu 80% der Kassenleistung rückerstattet (Kassenleistungen sind die Leistungen, die die Kasse an den Kassenarzt zahlen würde). Die meisten Zusatzversicherungen übernehmen dann den Restanteil der Wahlarztabrechnung. Falls Sie eine Zusatzversicherung im Gesundheitsbereich haben, erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Versicherungsbetreuer.

Die entsprechenden Antragsformulare werden Ihnen von uns gleich mitgegeben.

Nicht alle Leistungen können vom Wahlarzt aber zu Kassentarifen angeboten werden. Scheuen Sie sich daher nicht uns vor Beginn der Behandlung bezüglich der anfallenden Kosten zu befragen.

Ja – denn wir haben eine Zusatzvereinbarung mit den Krankenkassen, wonach Ihre Rezepte wie Kassenrezepte behandelt werden.